Wir bieten Ihnen eine unkomplizierte Lösung!
Mit unserer Unterstützung können Sie einer Vertrauensperson in Polen eine Vollmacht erteilen, die sämtliche rechtlichen und notariellen Angelegenheiten für Sie erledigt. So sparen Sie sich die Reise und dennoch sind alle Formalitäten zuverlässig erledigt.
Wir bereiten für Sie die notwendige Vollmacht vor, die in Polen gültig ist.
Nach der Unterzeichnung der Vollmacht wird der Dokumenteninhalt durch den örtlichen Gerichtshof mit einer Apostille versehen, was die rechtliche Anerkennung in Polen garantiert.
Alle Dokumente werden direkt in der polnischen Sprache erstellt, was Ihnen zusätzliche Übersetzungskosten erspart.
Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Wochen, inklusive der Ausstellung der Apostille durch das zuständige Gericht.
Unsere Gebühren richten sich nach dem Wert der betreffenden Immobilie.
Beispielhafte Kosten:
Um die Vollmacht vorzubereiten, benötigen wir bestimmte Daten. Diese können Sie bequem auf der folgenden Seite angeben: Formular zur Anfertigung einer Vollmacht für Immobiliengeschäfte
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind für Sie da, um alle Details zu klären und Ihnen den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten.
Ihre Notarin mit polnischen Sprachkenntnissen
Vertrauensvoll. Professionell. Rechtssicher.
Seit 2018 widmen wir uns täglich der Gestaltung von Dokumenten, insbesondere Vollmachten, um unseren Mandanten zu ermöglichen, einen Bevollmächtigten zu ernennen. Dieser kann dann in ihrem Namen rechtliche Angelegenheiten in Polen regeln, ohne dass sie persönlich dorthin reisen müssen.
Indem Sie uns mit der Erstellung Ihrer Vollmachten beauftragen, genießen Sie mehrere Vorteile.
Ihre Dokumente müssen nicht übersetzt werden, und Sie sparen wertvolle Zeit und Kosten für Reisen und Aufenthalte. Ihre Vollmacht bleibt gültig, solange Sie es wünschen, und bietet Ihnen die Freiheit, rechtliche Angelegenheiten in Polen bequem und effizient von einem Bevollmächtigten ausführen zu lassen.
Entdecken Sie die Vorteile meiner Dienstleistung:
Träumen Sie von einer Immobilie in Polen (sei es ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück), jedoch fehlt Ihnen die Zeit für persönliche Termine beim polnischen Notar? Möglicherweise haben Sie auch eine Immobilie in Polen und wollen diese veräußern , ohne selbst nach Polen fahren zu müssen?
Wir bieten Ihnen die Lösung: Erteilen Sie einer Vertrauensperson in Polen eine Vollmacht. Diese kann dann sämtliche Termine beim Notar und vor Behörden in Polen wahrnehmen und Sie effektiv vertreten. Dadurch sparen Sie sich die mühsame Reise nach Polen.
Wir übernehmen die Erstellung Ihrer Vollmacht in polnischer Sprache. Nachdem Sie den Entwurf geprüft haben, vereinbaren wir einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung. Sobald Sie die Vollmacht in Anwesenheit der Notarin unterzeichnet haben, reichen wir sie beim zuständigen Landgericht ein. Das Gericht versehen die Urkunde mit einer Apostille, die für die Wirksamkeit der Vollmacht in Polen erforderlich ist.
Die gesamte Dokumentation wird auf Polnisch verfasst, sodass keine weitere Übersetzung erforderlich ist. Die Apostille des Gerichts erfolgt zwar auf Deutsch, jedoch akzeptieren viele polnische Gerichte dieses Dokument ohne zusätzliche Übersetzung.
In der Regel benötigt das Landgericht für die Apostille zwischen 10-14 Tagen, um die Apostille zu erstellen. Somit sollten Sie nach der ersten Kontaktaufnahme mit unserem Büro etwa 3 Wochen einplanen, vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Unterlagen für die Vollmachterstellung rechtzeitig von Ihnen bereitgestellt wurden.
Die Gebühren richten sich nach der Hälfte des Immobilienwerts.
Die Kosten für die Vollmacht beginnen bei 170 EUR und erhöhen sich entsprechend dem halben Wert der Immobilie wie folgt:
Hinzu kommen die Gerichtsgebühren in Höhe von 25 EUR für die Apostille.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, füllen Sie das nachstehende Formular aus und wir senden Ihnen ganz unverbindlich nähere Informationen zu unserem Angebot.
1.Schritt
Unter dem folgenden Link finden Sie ein Formular, welches alle Informationen abfragt, welche wir zur Vorbereitung der Vollmacht benötigen:
Sie können uns aber auch gerne per E-mail kontaktieren und wir schicken Ihnen die erforderlichen Infos zu.
2. Schritt
Sobald uns alle Informationen vorliegen, bereiten wir einen ersten Entwurf der Vollmacht vor und senden Ihnen das Dokument zur Durchsicht per E-Mail. Sollten Änderungen gewünscht sein, bitten wir Sie, uns diese per Mail mitzuteilen. Wir werden diese selbstverständlich berücksichtigen.
3. Schritt
Nachdem Sie den Entwurf der Vollmacht erhalten haben, vereinbaren Sie einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung in unserer Kanzlei. Dies können Sie telefonisch (02041-380 6001) oder auch per E-Mail tun. Grundsätzlich läuft die telefonische Terminabsprache unkomplizierter ab.
4. Schritt
Zu dem Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. Diesen benötigen wir, um Ihre Identität festzustellen.
Damit keine langen Wartezeiten entstehen, bitten wir Sie, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
Sie erhalten nochmals das Dokument zur Prüfung und unterzeichnen es sodann im Beisein der Notarin.
Im Anschluss erhalten Sie eine Kopie von dem Dokument samt unserer Rechnung.
5. Schritt
Wir leiten das Dokument an das zuständige Landgericht weiter, damit es mit einer Apostille versehen wird. Sie erhalten sodann das Original nach Hause geschickt.
Die gerichtlichen Kosten für die Apostille von 25 EUR erhalten Sie mit separaten Post.
Sobald Sie das Dokument vom Gericht erhalten haben, können Sie es an Ihren Bevollmächtigten weiterleiten. Nun kann er in Ihrem Namen entsprechend der Vollmacht handeln.
Montag – Freitag
9:00 – 13:00 Uhr
Mo, Di, Do
14:00 – 17:00 Uhr
Während unserer Telefonzeiten erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer: 02041-29845
Für unsere polnischsprachigen Mandanten stehen wir in den Zeiten von Montag bis Freitag von 10:00 – 13:00 Uhr unter der folgenden Telefonnummer zur Verfügung: 02041-3903281