Mein Name ist Alexandra Kolodziej. Ich bin Notarin in Bottrop. Ich helfe Ihnen bei der Erstellung von Vollmachten, welche in Polen verwendet werden sollen.
Entdecken Sie die Vorteile meiner Dienstleistung:
Wir erstellen für Sie eine Vollmacht auf polnische, egal für Immobilienkauf- oder verkauf, Erbausschlagung oder auf einem anderen Gebiet.
Kontaktieren Sie uns gerne.
Sie geben uns zunächst alle zur Vorbereitung der Vollmacht erforderliche Angaben und wir bereiten das Dokument komplett in polnischer Sprache für Sie vor. Auch um die für die Wirksamkeit des Dokumentes in Polen erforderliche Apostille kümmern wir uns.
Falls Sie bereits eine fertige Vollmacht haben und lediglich eine Unterschriftsbeglaubigung brauchen (eine Beglaubigung des Notars, dass es sich um Ihre Unterschrift handelt), helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter.
Ihre Notarin mit polnischen Sprachkenntnissen
Vertrauensvoll. Professionell. Rechtssicher.
Seit 2018 widmen wir uns täglich der Gestaltung von Dokumenten, insbesondere Vollmachten, um unseren Mandanten zu ermöglichen, einen Bevollmächtigten zu ernennen. Dieser kann dann in ihrem Namen rechtliche Angelegenheiten in Polen regeln, ohne dass sie persönlich dorthin reisen müssen.
Indem Sie uns mit der Erstellung Ihrer Vollmachten beauftragen, genießen Sie mehrere Vorteile.
Ihre Dokumente müssen nicht übersetzt werden, und Sie sparen wertvolle Zeit und Kosten für Reisen und Aufenthalte. Ihre Vollmacht bleibt gültig, solange Sie es wünschen, und bietet Ihnen die Freiheit, rechtliche Angelegenheiten in Polen bequem und effizient von einem Bevollmächtigten ausführen zu lassen.
Träumen Sie von einer Immobilie in Polen (sei es ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück), jedoch fehlt Ihnen die Zeit für persönliche Termine beim polnischen Notar? Möglicherweise haben Sie auch eine Immobilie in Polen und wollen diese veräußern , ohne selbst nach Polen fahren zu müssen?
Wir bieten Ihnen die Lösung: Erteilen Sie einer Vertrauensperson in Polen eine Vollmacht. Diese kann dann sämtliche Termine beim Notar und vor Behörden in Polen wahrnehmen und Sie effektiv vertreten. Dadurch sparen Sie sich die mühsame Reise nach Polen.
Wir übernehmen die Erstellung Ihrer Vollmacht in polnischer Sprache. Nachdem Sie den Entwurf geprüft haben, vereinbaren wir einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung. Sobald Sie die Vollmacht in Anwesenheit der Notarin unterzeichnet haben, reichen wir sie beim zuständigen Landgericht ein. Das Gericht versehen die Urkunde mit einer Apostille, die für die Wirksamkeit der Vollmacht in Polen erforderlich ist.
Die gesamte Dokumentation wird auf Polnisch verfasst, sodass keine weitere Übersetzung erforderlich ist. Die Apostille des Gerichts erfolgt zwar auf Deutsch, jedoch akzeptieren viele polnische Gerichte dieses Dokument ohne zusätzliche Übersetzung.
In der Regel benötigt das Landgericht für die Apostille zwischen 10-14 Tagen, um die Apostille zu erstellen. Somit sollten Sie nach der ersten Kontaktaufnahme mit unserem Büro etwa 3 Wochen einplanen, vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Unterlagen für die Vollmachterstellung rechtzeitig von Ihnen bereitgestellt wurden.
Die Gebühren richten sich nach der Hälfte des Immobilienwerts.
Die Kosten für die Vollmacht beginnen bei 170 EUR und erhöhen sich entsprechend dem halben Wert der Immobilie wie folgt:
Hinzu kommen die Gerichtsgebühren in Höhe von 25 EUR für die Apostille.
Wenn Sie erfahren, dass Sie zum Erben in Polen berufen sind, jedoch die Erbschaft möglicherweise überschuldet ist und Sie diese ausschlagen möchten, bieten wir Ihnen eine Lösung: Sie können einer Vertrauensperson in Polen eine Vollmacht erteilen. Diese kann dann sämtliche Termine beim Notar, vor Behörden und Gerichten in Polen wahrnehmen und Sie wirksam vertreten. Somit müssen Sie selbst nicht nach Polen reisen. Die Erbausschlagung beim polnischen Notar wird somit in Ihrem Namen durch Ihren Bevollmächtigten durchgeführt.
Ein Vorteil unserer Lösung ist, dass Nachfragen des polnischen Nachlassgerichts in der Regel selten sind. Die Erbausschlagung in Polen und Deutschland erfolgt nach unterschiedlichen Grundsätzen. In Polen tritt die Rechtswirksamkeit mit der Beurkundung beim Notar ein, während in Deutschland die Zustellung der Erbausschlagung beim Gericht erforderlich ist. Durch die Wahl des in Polen üblichen Verfahrens werden potenzielle Probleme vermieden, die durch die unterschiedlichen Vorgehensweisen entstehen könnten.
Wir übernehmen die Erstellung Ihrer Vollmacht in polnischer Sprache. Nachdem Sie den Entwurf geprüft haben, vereinbaren wir einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung. Sobald Sie die Vollmacht in Anwesenheit der Notarin unterzeichnet haben, reichen wir sie beim zuständigen Landgericht ein. Das Gericht versehen die Urkunde mit einer Apostille, die für die Wirksamkeit der Vollmacht in Polen erforderlich ist.
Die gesamte Dokumentation wird auf Polnisch verfasst, sodass keine weitere Übersetzung erforderlich ist. Die Apostille des Gerichts erfolgt zwar auf Deutsch, jedoch akzeptieren viele polnische Gerichte dieses Dokument ohne zusätzliche Übersetzung.
In der Regel benötigt das Landgericht für die Apostille zwischen 10-14 Tagen, um die Apostille zu erstellen. Somit sollten Sie nach der ersten Kontaktaufnahme mit unserem Büro etwa 3 Wochen einplanen, vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Unterlagen für die Vollmachterstellung rechtzeitig von Ihnen bereitgestellt wurden.
Die Kosten für die Vollmacht beginnen bei 170 EUR und erhöhen sich entsprechend der Personenanzahl wie folgt:
Hinzu kommen die Gerichtsgebühren in Höhe von 25 EUR für die Apostille.
Sie benötigen ein Dokument mit Ihrer Unterschrift für den Gebrauch in Polen.
Beispielsweise fordert die polnische Rentenversicherung (ZUS) möglicherweise ein Dokument, das von Ihnen in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet werden muss.
Oder Sie möchten einen Antrag auf Ausstellung eines Kinderpasses in Polen stellen, bei dem die Zustimmung eines Elternteils erforderlich ist. Auch hier wird häufig eine notariell beglaubigte Unterschrift benötigt.
Unsere Lösung für Ihr Anliegen: Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei, um das Dokument in Anwesenheit unserer Notarin zu unterzeichnen. Die Beglaubigung der Unterschrift erfolgt auf Polnisch. Zudem kümmern wir uns um die Beschaffung der benötigten Apostille.
Wir bitten Sie, vor dem Termin, die folgenden Dokumente an uns zu senden, damit wir alles im Voraus vorbereiten können:
Nutzen Sie für die Versendung der Dokumente entweder unsere E-Mail oder die digitale Mandantenannahme.
Die Unterschriftsbeglaubigung wird auf Polnisch verfasst, sodass keine weitere Übersetzung erforderlich ist. Die Apostille des Gerichts erfolgt zwar auf Deutsch, jedoch akzeptieren viele polnische Gerichte dieses Dokument ohne zusätzliche Übersetzung.
In der Regel benötigt das Landgericht für die Apostille zwischen 10-14 Tagen, um die Apostille zu erstellen.
Die Kosten für die Beglaubigung beginnen bei ca. 76 EUR und erhöhen sich entsprechend dem Wert der Angelegenheit.
Grundsätzlich entstehen Kosten zwischen ca. 76 – 100 EUR.
Hinzu kommen die Gerichtsgebühren in Höhe von 25 EUR für die Apostille.
1.Schritt
Unter dem folgenden Link finden Sie ein Dokument, aus dem Sie ersehen können, welche Angaben wir von Ihnen benötigen, um die gewünschte Vollmacht zu erstellen:
2. Schritt
Füllen Sie bitte das entsprechende Formular vollständig aus. Wir benötigen alle Angaben, um die Vollmacht vorbereiten zu können. Sollten Sie einzelne Angaben nicht machen können, teilen Sie es ebenfalls mit (z.B. „k.A.“ – keine Angaben).
3. Schritt
Schicken Sie das ausgefüllte Formular sowie eine Kopie Ihres Personalausweises an uns.
Sie haben die Möglichkeit, uns dies per E-Mail zuzusenden (notar@kanzlei-villeverde.de) oder direkt über die Digitale Mandatsannahme (DiMa).
Selbstverständlich können Sie uns Ihre Dokumente auch per Post senden an Kanzlei Villa Verde, Lindhorststraße 140, 46242 Bottrop.
4. Schritt
Sobald uns alle Informationen vorliegen, bereiten wir einen ersten Entwurf der Vollmacht vor und senden Ihnen das Dokument zur Durchsicht per E-Mail. Sollten Änderungen gewünscht sein, bitten wir Sie, uns diese per Mail mitzuteilen. Wir werden diese selbstverständlich berücksichtigen.
5. Schritt
Nachdem Sie den Entwurf der Vollmacht erhalten haben, vereinbaren Sie einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung in unserer Kanzlei. Dies können Sie telefonisch (02041-380 6001) oder auch per E-Mail tun. Grundsätzlich läuft die telefonische Terminabsprache unkomplizierter ab.
6. Schritt
Zu dem Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. Diesen benötigen wir, um Ihre Identität festzustellen.
Damit keine langen Wartezeiten entstehen, bitten wir Sie, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
Sie erhalten nochmals das Dokument zur Prüfung und unterzeichnen es sodann im Beisein der Notarin.
Im Anschluss erhalten Sie eine Kopie von dem Dokument samt unserer Rechnung.
7. Schritt
Wir leiten das Dokument an das zuständige Landgericht weiter, damit es mit einer Apostille versehen wird. Sie erhalten sodann das Original nach hause geschickt.
Die gerichtlichen Kosten für die Apostille von 25 EUR erhalten Sie mit separaten Post.
Sobald Sie das Dokument vom Gericht erhalten haben, können Sie es an Ihren Bevollmächtigten weiterleiten. Nun kann er in Ihrem Namen entsprechend der Vollmacht handeln.
In unserer Kanzlei erfolgt die Kommunikation mit Mandanten überwiegend digital.
Post wird entweder in die Online-Akte gestellt oder an Sie per E-Mail geschickt. Sie entscheiden, welchen Weg Sie bevorzugen.
Selbstverständlich haben Sie nach wie vor die Wahl, die Korrespondenz per Post zu erhalten. Wir richten uns da vollkommen nach Ihren Vorlieben.
Mehr Informationen zur Online Akte erhalten Sie unter dem folgenden Link:
Wir bieten Ihnen einen effizienten und zeitsparenden Weg, Ihre rechtlichen Anliegen direkt an uns zu übermitteln. Mit unserem benutzerfreundlichen Online-Formular können Sie Ihre Daten und Ihr Anliegen bequem eingeben, und wir kümmern uns darum, Ihre Anfrage umgehend zu bearbeiten.
Hier haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Anlagen direkt an uns weiterzuleiten.
Mehr Informationenen zur Digitalen Mandantsannahme (DiMa) erhalten Sie hier:
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne mit Zuhilfenahme des folgenden Formulars an uns wenden.
Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Dies kann jedoch aufgrund der Anzahl von E-Mail Anfragen bis zu 3 Tagen dauern.
In dringenden Fällen bitten wir Sie deshalb, sich direkt telefonisch an uns zu wenden.
Sie erreichen uns unter den folgenden Telefonnummern:
02041-29845 oder 02041-3806001.
Bei Fragen, Terminvereinbarungen und Kontaktwünschen stehen wir Ihnen während unserer Bürozeiten telefonisch zur Verfügung.
Unsere für den Kanzleiempfang zuständige Mitarbeiterin, Frau Gaadaoui, können Sie in den folgenden Zeiten erreichen:
Montag bis Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr.
Sollte mal die Telefonleitung belegt sein, so werden Sie schnellstmöglich von uns zurückgerufen.
Bei laufenden Angelegenheiten nennen Sie uns bitte das Aktenzeichen und den Grund Ihres Anrufs. Das erleichtert die Zuordnung und ermöglicht uns einen reibungslosen und zügige Bearbeitung.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Lindhorststraße 140
46242 Bottrop
Montag bis Freitag:
9:00 – 13.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
14:00 – 17.00 Uhr
Telefon:
02041-3903281
in den Zeiten:
10:00 – 13:00 Uhr
Montag – Freitag
9:00 – 13:00 Uhr
Mo, Di, Do
14:00 – 17:00 Uhr
Während unserer Telefonzeiten erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer: 02041-29845
Für unsere polnischsprachigen Mandanten stehen wir in den Zeiten von Montag bis Freitag von 10:00 – 13:00 Uhr unter der folgenden Telefonnummer zur Verfügung: 02041-3903281