Notariell, rechtssicher, unkompliziert
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Kanzlei
Apostille
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nach Polen
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Formular online ausfüllen
Sie geben bequem von zu Hause aus alle relevanten Daten in unser Online-Formular ein – in wenigen Minuten erledigt.
Entwurf per E-Mail erhalten
Wir prüfen Ihre Angaben und erstellen den ersten Entwurf der Vollmacht in polnischer Sprache. Diesen erhalten Sie zur Durchsicht per E-Mail.
Termin in unserer Kanzlei in Bottrop
Nach Ihrer Freigabe vereinbaren wir einen Termin zur Beurkundung. Vor Ort erfolgt die notarielle Unterzeichnung – meist in einem kurzen, klar strukturierten Termin.
Apostille durch das Landgericht
Damit die Vollmacht in Polen verwendet werden kann, muss sie im Anschluss mit einer Apostille versehen werden. Dies geschieht automatisch über unser Büro.
Versand der beglaubigten Vollmacht
Die fertige Vollmacht wird Ihnen per Post zugestellt – auf Wunsch auch direkt an Empfänger in Polen oder an polnische Behörden.
Nachfolgend einige Beispiele zu den Kosten einer Vollmacht.
Zuzüglich zu diesen Kosten kommen noch 25 EUR beim Landgericht für die Erteilung der Apostille.
Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für Notare. Eine genaue Berechnung erhalten Sie auf Anfrage.
Nachfolgend einige Beispiele zu den Kosten einer Vollmacht.
Zuzüglich zu diesen Kosten kommen noch 25 EUR beim Landgericht für die Erteilung der Apostille.
Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für Notare. Eine genaue Berechnung erhalten Sie auf Anfrage.
195 EUR
Bis 15.000 EUR
Immobilienwert
255 EUR
Bis 30.000 EUR
Immobilienwert
Frau Alexandra Kolodziej ist seit vielen Jahren als Notarin in Bottrop tätig und hat sich auf grenzüberschreitende Sachverhalte mit Bezug zu Polen spezialisiert. Dank ihrer polnischen Sprachkenntnisse und tiefen Kenntnis beider Rechtssysteme begleitet sie ihre Mandanten sicher, effizient und empathisch durch den gesamten Beurkundungsprozess.
Mit über 40 Vollmachten pro Monat, die sie für Immobiliengeschäfte, Erbschaften oder Behördengänge in Polen erstellt, gehört sie zu den erfahrensten Ansprechpartnerinnen in diesem Bereich. Die Mandanten schätzen ihre strukturierte Arbeitsweise, die persönliche Beratung auf Deutsch und Polnisch sowie die schnelle Umsetzung der Beurkundung und Apostillierung.
„Ich nehme mir die Zeit, die rechtlichen Anforderungen mit Ihren persönlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen – damit Ihre Vollmacht in Polen problemlos akzeptiert wird.“
– Alexandra Kolodziej
Für Personen, die beispielsweise eine Immobilie in Polen kaufen oder verkaufen wollen, sie jedoch nicht die Möglichkeit haben, selbst nach Polen anzureisen.
Das entscheidet der Vollmachtgeber selbst. Grundsätzlich ermächtigt die Vollmacht, die wir beispielsweise für Grundstücksverkauf vorbereiten, den Bevollmächtigten dazu, alles Erforderliche zu unternehmen, um die Immobilie zu verkaufen. Er kann nicht nur notarielle Verträge abschließen, sondern auch Abmeldungen bei Behörden vornehmen, Post entgegennehmen etc., allerdings immer mit der Einschränkung, dass es für den Verkauf erforderlich ist.
Ja – auch dafür ist dieses Verfahren geeignet.
Grundsätzlich können wir Ihnen einen Termin zur Unterzeichnung der Vollmacht innerhalb von ca. 1 Woche anbieten.
Das Gericht benötigt allerdings ca. 1-2 Wochen zur Erteilung der Apostille.
Das können Sie ganz individuell bestimmen. Wenn es keine Regelung hierzu in der Vollmacht gibt, gilt die Vollmacht solange, bis diese widerrufen wird.
Ja, das ist ohne Weiteres möglich. Sollte beispielsweise eine Vollmacht für den Verkauf einer Immobilie erteilt werden, die zwei Personen gehört, so ist es sinnvoll, beide Vollmachten in einem Dokument zu vereinen. Dies gilt insbesondere, wenn die gleiche Person von beiden bevollmächtigt werden soll.
Eine Apostille ist eine Überbeglaubigung des zuständigen Gerichts. Das Landgericht bestätigt damit, dass die Notarin, welche die Unterschrift der Beteiligten unter der Vollmacht beglaubigt hat, zum Zeitpunkt der Beglaubigung tatsächlich Notarin war.
Für Dokumente, die bei einem deutschen Notar beglaubigt worden sind, ist grundsätzlich eine Apostille in Polen erforderlich. Dies gilt insbesondere für Vollmachten zum Kauf/Verkauf von Immobilien. Erst mit der Apostille wird das Dokument im Rechtsverkehr rechtswirksam.
Nein. Falls nicht vorhanden, kann das Feld beim Ausfüllen des Formulars frei bleiben.
Mo, Di, Do: 9:00 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi, Fr: 9:00 – 13:00 Uhr
Wählen Sie Ihre bevorzugte Kontaktmöglichkeit für die Terminvereinbarung:
Hinweis: Telefonisch erreichen Sie uns Mo-Fr 9-13 Uhr, Mo/Di/Do 14-17 Uhr. Außerhalb der Zeiten per Mail.
Montag – Freitag
9:00 – 13:00 Uhr
Mo, Di, Do
14:00 – 17:00 Uhr
Während unserer Telefonzeiten erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer: 02041-29845
Für unsere polnischsprachigen Mandanten stehen wir in den Zeiten von Montag bis Freitag von 10:00 – 13:00 Uhr unter der folgenden Telefonnummer zur Verfügung: 02041-3903281