Immobiliengeschäfte

Willkommen bei der Kanzlei Villa Verde – Ihren erfahrenen Notarinnen in Bottrop für Immobiliengeschäfte. Ob Grundstückskauf, Eigentumsübertragung oder notarielle Beratung – wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig bei jedem Schritt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Immobilientransaktionen sicher und rechtlich einwandfrei abzuwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele im Immobilienbereich verwirklichen.

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    Ihr zuverlässiger Partner beim Grundstückskauf: Notarinnen Alexandra Kolodziej und Sarah Walisko in Bottrop

    Der Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt, bei dem viele rechtliche Details beachtet werden müssen. Die Notarinnen Sarah Walisko und Alexandra Kolodziej in Bottrop bieten Ihnen umfassende notarielle Beratung und Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Grundstückskaufvertrag rechtssicher und transparent gestaltet ist. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen als Käufer oder Verkäufer zu wahren und Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

    Warum ist die notarielle Beurkundung beim Grundstückskaufvertrag so wichtig?

    Beim Grundstückskaufvertrag müssen die unterschiedlichen Interessen von Käufer und Verkäufer berücksichtigt werden. Als Käufer möchten Sie so schnell wie möglich lastenfreier Eigentümer werden, während Sie als Verkäufer den Kaufpreis zeitnah erhalten möchten. Wir helfen Ihnen, diese Interessen in Einklang zu bringen und den Kaufvertrag notariell zu beurkunden. Die notarielle Beurkundung gewährleistet, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und bietet Ihnen Rechtssicherheit.

    Unsere Leistungen für Käufer und Verkäufer

    Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Leistungen, um den Grundstückskauf reibungslos abzuwickeln:

    Ablauf des Grundstückskaufs und rechtliche Absicherung

    Ein Grundstückskaufvertrag enthält klare Regeln zur Erfüllung der beiderseitigen Verpflichtungen. Der Verkäufer muss das Eigentum am Grundstück übertragen und eingetragene Lasten löschen lassen, während der Käufer den Kaufpreis rechtzeitig zahlen muss. Um beide Parteien zu schützen, erfolgt die Umschreibung des Eigentums erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Sollte der Käufer in Zahlungsverzug geraten, stehen dem Verkäufer verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, wie der Rücktritt vom Vertrag oder die Einleitung der Zwangsvollstreckung.

    Individuelle Anpassungen und besondere Vertragsgestaltungen

    Jeder Grundstückskauf ist einzigartig und erfordert individuelle Vertragsgestaltungen. Ob es sich um den Kauf eines Bauplatzes, einer Eigentumswohnung, eines Einfamilienhauses oder eines Mehrfamilienhauses handelt – wir passen den Vertrag genau auf Ihre Bedürfnisse an. Auch spezielle Vertragsgestaltungen, wie der Kauf durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Mitwirkung des Ehegatten oder die Regelung der Notargebühren, werden von uns fachgerecht betreut.

    Komplette Vertragsdurchführung durch unser Notariat

    Unser Notariat übernimmt die komplette Vertragsdurchführung für Sie. Dies beinhaltet die Löschung von Grundschulden, die Sicherstellung der Fälligkeitsvoraussetzungen und die Durchführung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. So können Sie sicher sein, dass Ihr Grundstückskaufvertrag rechtssicher und ohne Probleme abgewickelt wird.

    Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung

    Die Notarinnen Alexandra Kolodziej und Sarah Walisko stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung und umfassender Fachkompetenz zur Seite. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess des Grundstückskaufs und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen.

    Ihr Weg zu einem erfolgreichen Immobiliengeschäft

    Für eine reibungslose Abwicklung Ihres Immobiliengeschäfts haben wir ein benutzerfreundliches Formular entwickelt, das Sie einfach ausfüllen können. Dieses Formular dient dazu, alle wesentlichen Informationen zu Ihrem Grundstückskauf oder Immobilienverkauf zu sammeln und sicherzustellen, dass wir alle erforderlichen Details für die notarielle Beurkundung und die weiteren Schritte erfassen.

    So funktioniert’s:

    1. Ausfüllen: Geben Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie sowie zu den beteiligten Parteien an.
    2. Überprüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.
    3. Absenden: Senden Sie das Formular direkt über unsere Website ab, und wir kümmern uns um den Rest.

    Unser Formular hilft uns, Ihre Anforderungen präzise zu erfassen und den Notariatsprozess effizient zu gestalten. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie unser Formular, um schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt zu treten und Ihr Immobiliengeschäft optimal vorzubereiten.

    FAQ

    Eine notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben und gewährleistet, dass der Vertrag rechtssicher und für beide Parteien verbindlich ist. Der Notar sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer vor rechtlichen Risiken.

    Die Notargebühren richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und sind gesetzlich geregelt. Zusätzlich fallen Kosten für die Grundbuchumschreibung und ggf. für die Einholung behördlicher Genehmigungen an. Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten, mit Ausnahme derjenigen für die Löschung von Grundschulden, die vom Verkäufer übernommen werden.

    Lastenfreiheit bedeutet, dass das Grundstück frei von Hypotheken, Grundschulden oder anderen Belastungen ist, die im Grundbuch eingetragen sind. Der Käufer möchte ein lastenfreies Grundstück erwerben, um sicherzustellen, dass keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen auf ihn übergehen.

    Der Kaufpreis wird fällig, sobald alle vertraglich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört u. a. die Sicherstellung der Lastenfreiheit und die Einholung aller notwendigen behördlichen Genehmigungen. Der Notar überwacht die Erfüllung dieser Voraussetzungen und informiert den Käufer, wenn die Zahlung erfolgen kann.

     

    Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch und die Löschung bestehender Lasten. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, und der Käufer wird als neuer Eigentümer eingetragen.

     

    Wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Der Notar sorgt dafür, dass im Kaufvertrag entsprechende Regelungen getroffen werden, um den Verkäufer abzusichern.

    Üblicherweise enthalten Kaufverträge darüber hinaus auch Zwangsvollstreckungsklauseln, die es dem Verkäufer ermöglichen, gegen den Käufer die Zwangsvollstreckung zu betreiben und so die Zahlung des Kaufpreises zu bewirken.

    Ja, jeder Grundstückskauf ist einzigartig, und der Kaufvertrag kann individuell an die Bedürfnisse der Vertragsparteien angepasst werden. Dies kann besondere Regelungen zur Finanzierung, zur Übernahme von Mietverhältnissen oder zur Belastungsvollmacht für den Käufer beinhalten. dafür, dass im Kaufvertrag entsprechende Regelungen getroffen werden, um den Verkäufer abzusichern.

     

     

    Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer das zukünftige Eigentum am Grundstück und wird im Grundbuch eingetragen. Sie schützt den Käufer vor nachträglichen Änderungen, wie z. B. weiteren Belastungen des Grundstücks oder einem Verkauf an Dritte, bis die endgültige Eigentumsumschreibung erfolgt ist.

    Der Begriff "Auflassung" im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an einer Immobilie hat seine Wurzeln im Mittelalter. Damals, wenn sich Käufer und Verkäufer über den Verkauf eines Hauses einig waren, öffnete der Verkäufer symbolisch alle Fenster und Türen des Hauses. Dies sollte zeigen, dass das Haus nun für den Käufer frei zugänglich ist und das Eigentum übergeht.

     

     

    Der Notar übernimmt die gesamte Abwicklung der Eigentumsumschreibung, einschließlich der Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und der Durchführung der Auflassung. Er sorgt dafür, dass die Umschreibung rechtssicher erfolgt und dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

     

    Ja, in bestimmten Fällen kann die Abwicklung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto erfolgen. Dies bietet zusätzliche Sicherheit für beide Parteien, insbesondere bei komplexen Transaktionen oder wenn noch offene Bedingungen bestehen.

    Allerdings stellt diese Abwicklung eher die Ausnahme dar.

     

    Die Dauer des Prozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, der Einholung behördlicher Genehmigungen, der Löschung bestehender Lasten und der Durchführung der Eigentumsumschreibung. In der Regel kann der gesamte Prozess mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

    Die Dauer des Prozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, der Einholung behördlicher Genehmigungen, der Löschung bestehender Lasten und der Durchführung der Eigentumsumschreibung. In der Regel kann der gesamte Prozess mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

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    Unsere Telefonzeiten

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