Immobilienkauf und -verkauf

Willkommen bei der Kanzlei Villa Verde – Ihren erfahrenen Notarinnen in Bottrop für Immobiliengeschäfte. Ob Grundstückskauf, Eigentumsübertragung oder notarielle Beratung – wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig bei jedem Schritt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Immobilientransaktionen sicher und rechtlich einwandfrei abzuwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele im Immobilienbereich verwirklichen.

Kanzlei Vila Verde Notar in Bottrop
Übersicht
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    Ablauf der Beurkundung und Abwicklung eines Immobilienkaufvertrages

    Für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie den Kauf oder Verkauf von Immobilien, schreibt der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung vor. Dabei wird der Vertrag in Anwesenheit des Notars vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und von allen Parteien sowie dem Notar unterzeichnet. Dies gilt sowohl für den Verkauf als auch für die Schenkung von Immobilien.

    • Angaben einreichen: Damit wir den Vertragsentwurf vorbereiten und Ihnen zur Prüfung zusenden können, benötigen wir bestimmte Angaben. Ein Formular zur Datenerfassung finden Sie hier: ZUM FORMULAR.

    • Vertragsentwurf prüfen: Nachdem Sie uns die erforderlichen Informationen mitgeteilt haben, erstellen wir den Kaufvertrag und senden ihn zur Durchsicht an Käufer und Verkäufer. Änderungswünsche können vorab berücksichtigt werden.

    • Terminvereinbarung: Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Beurkundung in unserer Kanzlei. Bringen Sie zu diesem Termin gültige Ausweisdokumente mit. Sollten Ihre Ausweise abgelaufen sein, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus.

    • Vertragsverlesung: Am Beurkundungstag wird der Vertragsentwurf von der Notarin vorgelesen. Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Änderungswünsche zu äußern. Diese können direkt berücksichtigt werden.

    • Unterzeichnung: Nach der Verlesung und Klärung aller Fragen wird der Vertrag von den Beteiligten und der Notarin unterzeichnet. Damit ist der Vertrag grundsätzlich  rechtsgültig.

    • Vertragsversand: Eine Kopie des Vertrags wird an das Finanzamt, den Gutachterausschuss, die Gemeinde, den Verwalter (bei Wohnungskäufen), die Vertragsparteien und das Grundbuchamt geschickt.

    • Auflassungsvormerkung: Zum Schutz des Käufers wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, die sicherstellt, dass keine nachträglichen Rechte vor der Vormerkung eingetragen werden.

    • Zustimmung des Verwalters: Bei Wohnungskäufen kann die Zustimmung des Verwalters erforderlich sein. Diese holen wir ein.

    • Vorkaufsrecht der Gemeinde: Bei Hauskäufen / Grundstückskäufen  wird die Gemeinde angefragt, ob ein Vorkaufsrecht besteht. Ein Bescheid der Gemeinde über das Nichtbestehen oder Nichtausüben des Vorkaufsrechtes der Gemeinde ist notwendig für die Eigentumsumschreibung. Dieser Bescheid muss nämlich beim Grundbuchamt vorgelegt werden.

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Diese Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, sobald die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Sie ist Voraussetzung für die Umschreibung im Grundbuch. 

    • Löschung von Belastungen: Sollten noch Belastungen im Grundbuch bestehen, z.B. Grundschulden oder Wohnungsrechte, kümmern wir uns um deren Löschung, sofern der Käufer diese Rechte nicht übernommen hat.

    • Voraussetzungen: Für die Fälligkeitsmitteilung zur Kaufpreiszahlung müssen die Auflassungsvormerkung, die Zustimmung des Verwalters bzw. der Bescheid über das Vorkaufsrecht der Gemeinde und die Löschungsbewilligungen vorliegen.
    • Zahlungsfrist: Der Käufer hat 10-14 Tage Zeit, den Kaufpreis zu zahlen, je nach vertraglicher Vereinbarung.
    • Nachweis der Zahlung: Nachdem der Kaufpreis bezahlt wurde, benötigen wir einen Zahlungsbeleg, z.B. eine Kopie des Kontoauszugs. Seit dem 1. April 2023 müssen nämlich alle Grundstückskaufverträge per Überweisung abgewickelt werden. Barzahlungen sind nicht mehr möglich.
    • Beantragung: Nach Zahlung und Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen wir die Umschreibung der Immobilie im Grundbuch.
    • Eintragung: Nach erfolgreicher Eintragung gilt der Käufer als neuer Eigentümer der Immobilie.
    • Alle Beteiligten erhalten eine entsprechende Eintragungsmitteilung des Grundbuchamtes.
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    Dauer der Abwicklung

    Die vollständige Abwicklung eines Kaufvertrags dauert in der Regel etwa zwei Monate. In einigen Fällen, wie bei Verzögerungen im Grundbuchamt oder beim Eingang der Unterlagen zur Löschung von Belastungen, kann sich der Prozess jedoch verlängern. Wir sorgen dafür, dass alles so reibungslos wie möglich verläuft, und halten Sie stets über den aktuellen Stand informiert.

    Notarkosten

    Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen werden gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und richten sich nach dem Wert der Immobilie. Die Notarkosten sind daher nicht pauschal mit 2 % anzusetzen, sondern werden individuell kalkuliert. Beispielsweise können bei einem Immobilienwert von 300.000,00 EUR etwa 2.300,00 EUR an Notarkosten anfallen, während bei einem Wert von 500.000,00 EUR mit Kosten von rund 3.400,00 EUR zu rechnen ist. 

    Unter dem folgenden Link finden Sie einen Notar- und Grundbuchkostenrechner des Handelsblattes. Dieser dient lediglich als Orientierungshilfe.

    Ihr Weg zu einem erfolgreichen Immobiliengeschäft

    Für eine reibungslose Abwicklung Ihres Immobiliengeschäfts haben wir ein benutzerfreundliches Formular entwickelt, das Sie einfach ausfüllen können. Dieses Formular dient dazu, alle wesentlichen Informationen zu Ihrem Grundstückskauf oder Immobilienverkauf zu sammeln und sicherzustellen, dass wir alle erforderlichen Details für die notarielle Beurkundung und die weiteren Schritte erfassen.

    So funktioniert’s:

    1. Ausfüllen: Geben Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie sowie zu den beteiligten Parteien an.
    2. Überprüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.
    3. Absenden: Senden Sie das Formular an die folgende E-Mail, und wir kümmern uns um den Rest.

    Unser Formular hilft uns, Ihre Anforderungen präzise zu erfassen und den Notariatsprozess effizient zu gestalten. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie unser Formular, um schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt zu treten und Ihr Immobiliengeschäft optimal vorzubereiten.

    FAQ - häufig gestellte Fragen

    Eine notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben und gewährleistet, dass der Vertrag rechtssicher und für beide Parteien verbindlich ist. Der Notar sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer vor rechtlichen Risiken.

    Der Notar übernimmt die komplette Vertragsdurchführung für Sie. Dies beinhaltet die Löschung von Grundschulden, die Sicherstellung der Fälligkeitsvoraussetzungen und die Durchführung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. So können Sie sicher sein, dass Ihr Grundstückskaufvertrag rechtssicher und ohne Probleme abgewickelt wird.

    Die Notargebühren richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und sind gesetzlich geregelt. Zusätzlich fallen Kosten für die Grundbuchumschreibung und ggf. für die Einholung behördlicher Genehmigungen an. Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten, mit Ausnahme derjenigen für die Löschung von Grundschulden, die vom Verkäufer übernommen werden.

    Diesbezüglich verweisen wir auf unsere  Ausführungen zu den "Notarkosten".

    Lastenfreiheit bedeutet, dass das Grundstück frei von Hypotheken, Grundschulden oder anderen Belastungen ist, die im Grundbuch eingetragen sind. Der Käufer möchte ein lastenfreies Grundstück erwerben, um sicherzustellen, dass keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen auf ihn übergehen.

    Der Kaufpreis wird fällig, sobald alle vertraglich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört u. a. die Sicherstellung der Lastenfreiheit und die Einholung aller notwendigen behördlichen Genehmigungen. Der Notar überwacht die Erfüllung dieser Voraussetzungen und informiert den Käufer, wenn die Zahlung erfolgen kann.

     

    Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch und die Löschung bestehender Lasten. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, und der Käufer wird als neuer Eigentümer eingetragen.

     

    Wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Der Notar sorgt dafür, dass im Kaufvertrag entsprechende Regelungen getroffen werden, um den Verkäufer abzusichern.

    Üblicherweise enthalten Kaufverträge darüber hinaus auch Zwangsvollstreckungsklauseln, die es dem Verkäufer ermöglichen, gegen den Käufer die Zwangsvollstreckung zu betreiben und so die Zahlung des Kaufpreises zu bewirken.

    Ja, jeder Grundstückskauf ist einzigartig, und der Kaufvertrag kann individuell an die Bedürfnisse der Vertragsparteien angepasst werden. Dies kann besondere Regelungen zur Finanzierung, zur Übernahme von Mietverhältnissen oder zur Belastungsvollmacht für den Käufer beinhalten. dafür, dass im Kaufvertrag entsprechende Regelungen getroffen werden, um den Verkäufer abzusichern.

     

     

    Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer das zukünftige Eigentum am Grundstück und wird im Grundbuch eingetragen. Sie schützt den Käufer vor nachträglichen Änderungen, wie z. B. weiteren Belastungen des Grundstücks oder einem Verkauf an Dritte, bis die endgültige Eigentumsumschreibung erfolgt ist.

    Der Begriff "Auflassung" im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an einer Immobilie hat seine Wurzeln im Mittelalter. Damals, wenn sich Käufer und Verkäufer über den Verkauf eines Hauses einig waren, öffnete der Verkäufer symbolisch alle Fenster und Türen des Hauses. Dies sollte zeigen, dass das Haus nun für den Käufer frei zugänglich ist und das Eigentum übergeht.

     

     

    Der Notar übernimmt die gesamte Abwicklung der Eigentumsumschreibung, einschließlich der Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und der Durchführung der Auflassung. Er sorgt dafür, dass die Umschreibung rechtssicher erfolgt und dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

     

    Ja, in bestimmten Fällen kann die Abwicklung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto erfolgen. Dies bietet zusätzliche Sicherheit für beide Parteien, insbesondere bei komplexen Transaktionen oder wenn noch offene Bedingungen bestehen.

    Allerdings stellt diese Abwicklung eher die Ausnahme dar.

     

    Die Dauer des Prozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, der Einholung behördlicher Genehmigungen, der Löschung bestehender Lasten und der Durchführung der Eigentumsumschreibung. In der Regel kann der gesamte Prozess mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

    Die Dauer des Prozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, der Einholung behördlicher Genehmigungen, der Löschung bestehender Lasten und der Durchführung der Eigentumsumschreibung. In der Regel kann der gesamte Prozess mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

    Noch Fragen?

    Falls Sie noch offene Fragen haben, die in den FAQs nicht beantwortet wurden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen weiter.

    Schon die richtige Immobilie gefunden?

    Wenn Sie Ihre Immobilie gefunden haben und nun einen Notar suchen, freuen wir uns, wenn Sie den Abschluss des Kaufvertrags und dessen Abwicklung in die Hände unserer Notarinnen legen. Damit wir den Vertragsentwurf schnellstmöglich erstellen können, bitten wir Sie, uns die notwendigen Angaben über das untenstehende Formular zukommen zu lassen.

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    Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

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    Kolodziej & Walisko GbR

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