Grundbuch

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    Willkommen bei der Kanzlei Villa Verde – Ihren erfahrenen Notarinnen in Bottrop für Immobiliengeschäfte. Ob Grundstückskauf, Eigentumsübertragung oder notarielle Beratung – wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig bei jedem Schritt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Immobilientransaktionen sicher und rechtlich einwandfrei abzuwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele im Immobilienbereich verwirklichen.

    Grundbuch
    Löschung/ Eintragung

    Für jeden Grundbesitz, ob Grundstück, Haus oder Wohnung, gibt es ein Grundbuch. Im Grundbuch, welches vom Amtsgericht des Standortes der Immobilie geführt wird, werden Rechte, die die Immobilie betreffen, verzeichnet.

    Das Grundbuch besteht aus dem Bestandsverzeichnis und aus drei Abteilungen. Im Bestandsverzeichnis ist die genaue Lage, Anschrift und Größe der Grundbesitzung verzeichnet. In der Abteilung I befinden sich Angaben zu dem Eigentümer. In Abteilung II sind Lasten und Beschränkungen eingetragen, wie z.B. das Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde oder das Wohnungsrecht zugunsten einer Privatperson. 

    In Abteilung III befinden sich Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Wurde also ein Haus finanziert, erscheint die Grundschuld zugunsten der Bank in dieser Abteilung. 

    Aufgrund des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs (§ 892 BGB) bedarf es für die Eintragung oder Löschung von Rechten im Grundbuch grundsätzlich der  öffentlichen oder öffentlich beglaubigte Urkunde (§ 29 GBO).

    Aus diesem Grund muss sowohl die Bewilligung der Eintragung oder Löschung eines Rechts als auch der Antrag auf Eintragung oder Löschung beim Grundbuchamt dieser besonderen Form genügen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Berechtigte seine Unterschrift unter dem Dokument in Anwesenheit eines Notars leistet (Unterschriftsbeglaubigung).

    Falls Sie also Hilfe benötigen, um ein Recht in ein Grundbuch einzutragen oder löschen zu lassen, so helfen wir Ihnen gerne weiter.

    • Angaben einreichen: Sollten Sie noch kein Dokument haben, welches Sie bei uns unterzeichnen müssen, so brauchen wir genaue Angaben, was gewünscht ist. Wir brauchen insbesondere die folgenden Informationen zum Grundbesitz:

      • Amtsgericht XXX
      • Grundbuch von XXX
      • Blatt XXX
      • für Bottrop würde es beispielsweise wie folgt lauten: Amtsgericht Bottrop, Grundbuch von Bottrop, Blatt 1234
      • Recht, welches gelöscht, bewilligt werden soll: bsp.: Wohnungsrecht etc.
    • Sobald uns die vorgenannten Angaben vorliegen, fertigen wir das Dokument an und senden es Ihnen zur Durchsicht.

    • Entwurf prüfen und Termin vereinbaren: Nachdem Sie den Entwurf geprüft haben, vereinbaren Sie einen Termin bei uns.

    • Sollten Sie bereits ein Dokument vorliegen haben (z.B. von Ihrer Bank), können Sie direkt einen Termin zur Unterschriftbeglaubigung in unserer Kanzlei vereinbaren. Dies können Sie problemlos telefonisch unter der Nummer 02041-3806001 tun.

    • Terminvorbereitung: Nachdem Sie den Termin bei uns vereinbart haben, bringen Sie bitte zum Termin sowohl Ihren Personalausweis oder Pass sowie, sofern nicht von uns vorbereitet, das Dokument, welches unterzeichnet werden soll. Sollten Ihre Ausweisdokumente abgelaufen sein, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus.

    • Unterschriftsbeglaubigung: Sie unterzeichnen das Dokument im Beisein der Notarin. Sofern Sie das Dokument bereits zuvor unterzeichnet haben, müssen Sie gegenüber der Notarin Ihre Unterschrift bestätigen.

    • Versand: Das von Ihnen unterzeichnete Original wird mit dem Antrag um Vollzug an das Grundbuchamt weitergeleitet. Sollten Sie dies persönlich machen wollen, wird Ihnen das Original ausgehändigt.

    • Falls Sie wünschen, dass das Original bspw. an einen Notarkollegen verschickt werden soll (z.B. bei der Nachgenehmigung eines Kaufvertrages), so sprechen Sie uns gerne an. Wir werden alles Erforderliche gerne veranlassen.

    • Eintragungsmitteilung: Nachdem die Änderungen im Grundbuch eingetragen wurden, erhalten wir vom Grundbuchamt eine Eintragungsmitteilung, welche wir an Sie weiterleiten.
    • Damit ist die Angelegenheit beendet.

    Dauer der Entwurfsvorbereitung

    Sobald Sie und die für die Vorbereitung des Dokumentes erforderlichen Unterlagen zukommen lassen, bereiten wir den Entwurf vor. Dies dauert in der Regel ca. 2-3 Tage.

    Nachdem Sie den Entwurf geprüft haben, können Sie schon einen Termin bei uns unter der Telefonnummer: 02041-3806001 vereinbaren.

    Sollten Sie ein fertiges Dokument haben, so beachten Sie bitte, dass unsererseits dieses lediglich auf eine mögliche Rechtswidrigkeit hinsichtlich des Inhalts geprüft wird. Ob  das Dokument für die Erreichung Ihrer Ziele geeignet ist, wird in diesem Fall nicht geprüft.

    Notarkosten

    Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen werden gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und richten sich nach dem Wert der Angelegenheit. Bei der Löschung einer Grundschuld berechnet sich der Wert beispielsweise nach der Höhe der Grundschuld. 

    Sofern wir das Dokument vorbereiten, entsteht grundsätzlich eine 0,5 Gebühr. Für den Fall, dass wir lediglich die Unterschrift unter ein von Ihnen mitgebrachtes Dokument beglaubigen müssen, beträgt die Gebühr 0,2. 

    Bei einer Grundschuld von z.B. 200.000 EUR  würde die Löschungsbewilligung (Anfertigung des Dokumentes samt Unterschriftsbeglaubigung) ca. 280 EUR kosten, eine einfache Unterschriftsbeglaubigung würde ca. 100 EUR betragen.

    Unter dem folgenden Link finden Sie einen Notar- und Grundbuchkostenrechner des Handelsblattes. Dieser dient lediglich als Orientierungshilfe.

    FAQ - häufig gestellte Fragen

    Der Antrag auf Löschung oder Eintragung von Rechten ins Grundbuch bedarf der Form des § 29 GBO, muss also also als öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden erfolgen. Diesen Voraussetzungen genügt die Unterschriftsbeglaubigung beim Notar.

    Die Notargebühren richten sich nach der Wert des Rechts und sind gesetzlich geregelt. Zusätzlich fallen Kosten für die Eintragung beim Grundbuchamt an. 

    Diesbezüglich verweisen wir auf unsere  Ausführungen zu den "Notarkosten".

    Allein die Rückzahlung des Darlehens genügt für die Löschung der Grundschuld im Grundbuch nicht.

    Vielmehr bedarf es der Löschungsbewilligung der Bank. Dies ist eine Bestätigung der Bank, dass die zu ihren Gunsten eingetragene Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden kann.

    Des Weiteren ist Ihr Antrag auf Löschung erforderlich. Dies ist Ihre Bestätigung, dass Sie mit der Löschung der Grundschuld einverstanden sind. 

    Diesen Antrag können Sie zwar selbst beim Grundbuchamt stellen, Ihre Unterschrift unter dem Antrag muss jedoch bei einem Notar beglaubigt werden. 

    Eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Bestätigung des Notars, dass die Unterschrift, die Sie unter einem Dokument im Beisein des Notars geleistet haben oder bestätigt haben, tatsächlich von Ihnen stamm.

    Hierfür müssen Sie sich zunächst vor dem Notar ausweisen, damit er Ihre Identität überprüfen kann.

    In einer Bestätigung, welche mit dem Originaldokument verbunden wird, beglaubigt der Notar sodann die Identität des Unterzeichnenden.

    Selbstverständlich können Sie ein selbst angefertigtes, oder von einer Bank oder einer anderen Stelle vorbereitetes Dokument nutzen. In diesem Fall überprüfen wir lediglich, ob das fertige Dokument nicht bspw. sittenwidrig ist. Sodann können Sie es unterzeichnen.

    Das fertige Dokument wird nur auf Verstöße gegen das geltende Recht geprüft. So darf ein Notar bei einer Unterschriftsbeglaubigung unter einem Dokument nicht mitwirken, wenn bspw. eine strafrechtlich relevante Handlung (zB Menschenhandel) vorgenommen werden soll.

    Es wird aber nicht geprüft, ob das Dokument dazu geeignet ist, das von Ihnen gewünschte Ziel zu erreichen.

    Selbstverständlich können wir das Dokument auch umfassend prüfen, in diesem Fall entstehen jedoch die gleichen Gebühren, wie im Falle, dass wir das Dokument direkt selbst erstellen.

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    Falls Sie noch offene Fragen haben, die in den FAQs nicht beantwortet wurden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen weiter.

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