GmbH und UG

Willkommen bei der Kanzlei Villa Verde – Ihren erfahrenen Notarinnen in Bottrop für Handelsregisterangelegenheiten. Ob Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), Kauf von Gesellschaftsanteilen, Anmeldung zum Handelsregister oder notarielle Beratung zur Unternehmensgestaltung – wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig bei jedem Schritt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sicher und rechtlich einwandfrei abzuwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele im Bereich der Unternehmensgründung und – führung verwirklichen.
Gründung einer Firma
Wenn man sich mit seinem Unternehmen selbstständig machen möchte, bedarf es im Vorfeld der Überlegung, in welcher Gesellschaftsform man sein Unternehmen starten will.
Oft beginnt man mit der Anmeldung eines Gewerbes im Gewerbeamt, ohne sich damit zu befassen, wo die Reise hingehen soll. Man will JETZT beginnen und es soll kostengünstig sein.
Erfahrene Unternehmer verfahren strategischer. Sie haben möglicherweise in Vergangenheit den ein oder anderen Rückschlag erlebt und wollen SICHERHEIT und Planbarkeit, bevor sie mit dem Unternehmen starten.
Bei einigen kommt dann die Überlegung, eine GmbH zu gründen. Diese hat den Vorteil, dass der Unternehmer als Gesellscahfter lediglich in Höhe des Stammkapitals haftet. Sollten sich also die Geschäfte nicht so entwickeln, wie gedacht, ist die Haftung beschränkt und das Privatvermögen grundsätzlich nicht gefährdet.
Allerdings reicht es für die Gründung einer GmbH nicht aus, dass man diese nur beim Gewerbeamt anmeldet. Vielmehr bedarf es einer Gründung beim Notar. Hier wird ein Gründungsprotokoll beurkundet und sodann die Anmeldung zum Handesregister angefertigt.
1. Vorbereitung des Vertrages
Angaben einreichen: Damit wir den Vertragsentwurf zur Gründung der GmbH vorbereiten und Ihnen zur Prüfung zusenden können, benötigen wir bestimmte Angaben. Ein Formular zur Datenerfassung finden Sie hier: ZUM FORMULAR.
Vertragsentwurf prüfen: Nachdem Sie uns die erforderlichen Informationen mitgeteilt haben, erstellen wir die Gründungsurkunde samt Satzung und senden sie zur Durchsicht an die Beteiligten. Änderungswünsche können vorab berücksichtigt werden. Wir bitten diesbezüglich um Mitteilung per E-Mail.
2. Beurkundungstermin in unserer Kanzlei
Terminvereinbarung: Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Beurkundung in unserer Kanzlei. Bringen Sie zu diesem Termin gültige Ausweisdokumente mit. Sollte Ihr Ausweise abgelaufen sein, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus. Das Gründungsprotokoll wird von den Gesellschaftern, die Anmeldung zum Handelsregister von den Geschäftsführern unterzeichnet.
Vertragsverlesung: Am Beurkundungstag wird der Vertragsentwurf von der Notarin vorgelesen. Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Änderungswünsche zu äußern. Diese können direkt berücksichtigt werden.
Unterzeichnung: Nach der Verlesung und Klärung aller Fragen wird der Vertrag von den Beteiligten, den Gesellschaftern und der Notarin unterzeichnet.
- Im Anschluss muss der neu bestellte Geschäftsführer die Anmeldung zum Handelsregister und die Gesellschafterliste unterzeichnen.
3. Abwicklung des Vertrages
Vertragsversand: Zunächst versenden wir eine beglaubigte Abschrift der Urkunde an das zuständige Finanzamt - Körperschaftsteuerstelle. Sodann senden wir eine Ausfertigung an den Geschäftsführer, damit dieser ein Bankkonto für die Gesellschaft eröffnen kann. Die Gesellschafter erhalten eine Kopie der Dokumente.
Zahlung der Stammeinlage: Die Gesellschafter müssen sodann die Stammeinlage auf das Bankkonto der Gesellscahft einzahlen. Nachdem das geschehen ist, teilt uns der Geschäftsführer mit, dass das Stammkapital zu seiner freien Verfügung als Geschäftsführer der Gesellschaft steht. Manche Gerichte fordern den Einzahlungsbeleg an. Insofern ist es ratsam, uns den Kontoauszug mit der Einzahlungssumme zuzusenden. Dies kann bequem per E-Mail erfolgen.
Handelsregisteranmeldung: Wir senden die Urkunden elektronisch an das zuständige Handelsregister.
Die Gesellschaft erhält sodann eine Vorschussrechnung vom Registergericht. Die Zahlung dieser ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie den Briefkasten mit dem Firmennamen beschriften. Andernfalls droht die Verzögerung des Verfahrens.
Handelsregisterauszug: Nach Bearbeitung durch das Gericht erhalten wir einen Handelsregisterauszug der neu eingetragenen Gesellschaft. Auf diesem befindet sich auch die neue HRB Nummer.
- Spätestens jetzt ist es Ihnen möglich, die Firma beim Gewerbeamt anzumelden. Danach erfolgt eine Mitteilung an das Finanzamt und IHK. Diese setzten sich sodann in den kommenden Wochen mit Ihnen in Verbindung.
Dauer der Abwicklung
Die vollständige Abwicklung der Gründung einer neuen Gesellschaft von der Anmeldung durch die Notarin bis zur Eintragung dauert in der Regel etwa vier Wochen. Die Dauer hängt wesentlich davon ab, wie schnell die Gerichtskosten beglichen werden und ob möglicherweise aufgrund der Firmierung oder Wahl des Unternehmensgegenstandes noch Änderungen gegenüber dem Handelsregister zu erfolgen haben.
Bis dahin ist die Firma zwar nicht handlungsunfähig, der Gesellschafter und Geschäftsführer tragen jedoch das Haftungsrisiko. Dieses bleibt bis zur Eintragung der Firma bestehen. Deshalb empfehlen wir, die Geschäftstätigkeit erst aufzunehmen, nachdem die Registrierung im Handelsregister erfolgte.
Notarkosten
Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen werden gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und richten sich nach dem Wert der Stammeinlage, wobei ein Mindestwert von 30.000 EUR zum Ansatz kommt. Die Notarkosten belaufen sich bei Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR durch zwei Gesellschafter und mit einem Geschäftsführer bei ca. 750 EUR für die Beurkundung und ca. 140 EUR für die Handelsregisteranmeldung.
Unter dem folgenden Link finden Sie einen Notar- und Grundbuchkostenrechner des Handelsblattes. Dieser dient lediglich als Orientierungshilfe.
Ihr Weg zu einem erfolgreichen Unternehmen
Bevor Sie uns damit beauftragen, ein Protokoll samt Satzung zur Gründung einer Firma zu entwerfen, überlegen Sie, welches Stammkapital Sie zur Gründung der Kapitalgesellschaft aufwenden können und wollen.
Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie bis zur Anmeldung mindestens 12.500 EUR. Sollten Sie weniger Geld verwenden wollen, besteht die Möglichkeit der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch als „kleine GmbH“ bekannt. Diese kann mit beliebigem Stammkapital gegründet werden. Wir empfehlen jedoch ein Stammkapital von mindestens 1.000 EUR, damit nicht die unverzügliche Insolvenz droht.
Als nächstes müssen Sie entscheiden, ob Sie eine Gründung nach dem Musterprotokoll wünschen. Bei einer Gründung nach dem Musterprotokoll berechnen sich die Notargebühren nach dem tatsächlichen Stammkapital. Bei 1.000 EUR Stammkapital wären das ca. 200 EUR. Allerdings ist zu beachten, dass bei der Gründung nach dem Musterprotokoll keine Abweichungen von dem amtlichen Vorlagen möglich sind, d.h. dass eine Gesellschaft allenfalls mit bis zu 3 Gesellschaftern und nur einem Geschäftsführer gegründet werden kann.
Das amtliche Musterprotokoll können Sie hier einsehen: MUSTERPROTOKOLL
Nachdem Sie Ihre Wahl getroffen haben, geht es wie folgt weiter:
So funktioniert’s:
- Ausfüllen: Nutzen Sie unser Formular, um uns alle relevanten Informationen zu Ihrem Unternehmen mitzuteilen. Wir benötigen diese, um den Entwurf des Gründungsprotokolls und der Satzung anzufertigen.
- Überprüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.
- Absenden: Senden Sie das Formular an die folgende E-Mail, und wir kümmern uns um den Rest.
Unser Formular hilft uns, Ihre Anforderungen präzise zu erfassen und den Notariatsprozess effizient zu gestalten. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie unser Formular, um schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt zu treten und Ihr Unternehmensgründung optimal vorzubereiten.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Wieviel Stammkapital benötige ich für die GmbH?
Das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH beträgt gem. § 5 GmbHG 25.000 EUR. Allerdings darf die Anmeldung der GmbH beim Handelsregister gem. § 7 GmbHG erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel eingezahlt und insgesamt mindestens die Hälfte des Stammkapital eingezahlt wurde. Dies bedeutet, dass bei Gründung vereinbart werden kann, dass der Gesellschafter zunächst nur 12.500 EUR einzahlt und den Rest bspw. nach entsprechendem Beschluss der Gesellschafterversammlung erfolgt.
Kann ich die GmbH auch mit 10.000 EUR oder weniger gründen?
In diesem Fall gibt es die Möglichkeit der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt). Diese kann mit weniger Stammkapital als 25.000 EUR gegründet werden.
Bei einem Stammkapital von 10.000 EUR wäre also eine Gründung möglich.
Im Gegensatz zur GmbH muss jedoch das Stammkapital vor Anmeldung vollständig bezahlt werden. Eine Sachgründung ist ebenfalls nicht möglich.
Was ist eine Sachgründung?
Neben der Bargründung, die in der Zahlung des Stammkapitals von mindestens 25.000 EUR in Geld besteht, gibt es die Möglichkeit der Sachgründung (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Hier wird das Stammkapital nicht durch die Einzahlung von Geld, sondern durch Übertragung eines Sache durch den Gesellschafter an die neu zu gründende Gesellschaft erbracht.
Neben einigen Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, muss insbesondere ein Sachgründungsbericht beim Handelsregister eingereicht werden. Dieser dient als Nachweis der Werthaltigkeit des Gegenstandes, wobei es sich bei dem "Gegenstand" auch um ein Unternehmen handeln kann.
Die Erstellung eines solchen Berichts ist mit weiteren Kosten und teilweise auch Schwierigkeiten bei der Anerkennung durch das Gericht verbunden, so dass die meisten Gründer Abstand davon nehmen.
Was ist bei der Namensgebung der Firma zu beachten?
Der Name des Unternehmens, also die Firma ist so zu wählen, dass keine Verwechslungsgefahr besteht und keine Irreführung möglich ist. Die Bezeichnung kann sowohl personifiziert sein, wie z-B. "Müller GmbH" oder einen Phantasienamen haben, wie z.B. "Lorelia GmbH". Zu beachten ist, dass eventuelle Markenrechte Dritter nicht verletzt werden.
Letztlich muss die Firma immer den Rechtsformzusatz, also GmbH, beinhalten.
Sie können uns gerne damit beauftragen, vorab in Ihrem Namen eine Anfrage bei der zuständigen IHK zu stellen. Selbstverständlich können Sie diese Anfrage auch selbst an die IHK richten.
Was ist der Unternehmensgegenstand?
Unternehmensgegenstand ist die Art und der Bereich der Tätigkeit eines Unternehmens. Er beschreibt die Tätigkeit, um die ein Unternehmen seine Produkte oder Dienstleistungen anbietet.
Er zeigt auch die Grenzen der Tätigkeit des Geschäftsführers auf.
Wann muss das Stammkapital gezahlt werden?
Das Stammkapital muss noch vor Anmeldung zum Handelsregister erfolgen.
Dies ist insofern wichtig, als dass der Geschäftsführer bei der von ihm unterzeichneten Anmeldung versichert, dass das Stammkapital eingezahlt worden ist. Sollte dies nicht stimmen, da die Anmeldung vor Zahlung erfolgt, würde die Versicherung des Geschäftsführers falsch sein, was strafrechtlich relevant ist.
Aus diesem Grund warten wir die Mitteilung über die Zahlung des Stammkapitals ab, bevor die Anmeldung unsererseits beim Handelsregister erfolgt.
Kann man eine GmbH mit nur einem Gesellschafter gründen?
Ja, das ist möglich.
Es ist auch ohne weiteres möglich, dass dieser Gesellschafter auch gleichzeitig der Geschäftsführer ist.
In diesem Fall würde zum Beurkundungstermin nur eine Person erscheinen.
Kann man eine Unternehmergesellschaft auch nur UG nennen?
Bei einer Unternehmergesellschaft ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese die Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) führt (§ 5 a GmbHG). Eine Abweichung hiervon ist nicht möglich.
Noch Fragen?
Falls Sie noch offene Fragen haben, die in den FAQs nicht beantwortet wurden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen weiter.
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Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
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