GmbH und UG
Willkommen bei der Kanzlei Villa Verde – Ihren erfahrenen Notarinnen in Bottrop für Handelsregisterangelegenheiten. Ob Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), Kauf von Gesellschaftsanteilen, Anmeldung zum Handelsregister oder notarielle Beratung zur Unternehmensgestaltung – wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig bei jedem Schritt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sicher und rechtlich einwandfrei abzuwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele im Bereich der Unternehmensgründung und – führung verwirklichen.
Gründung einer Firma
Wenn man sich mit seinem Unternehmen selbstständig machen möchte, bedarf es im Vorfeld der Überlegung, in welcher Gesellschaftsform man sein Unternehmen starten will.
Oft beginnt man mit der Anmeldung eines Gewerbes im Gewerbeamt, ohne sich damit zu befassen, wo die Reise hingehen soll. Man will JETZT beginnen und es soll kostengünstig sein.
Erfahrene Unternehmer verfahren strategischer. Sie haben möglicherweise in Vergangenheit den ein oder anderen Rückschlag erlebt und wollen SICHERHEIT und Planbarkeit, bevor sie mit dem Unternehmen starten.
Bei einigen kommt dann die Überlegung, eine GmbH zu gründen. Diese hat den Vorteil, dass der Unternehmer als Gesellscahfter lediglich in Höhe des Stammkapitals haftet. Sollten sich also die Geschäfte nicht so entwickeln, wie gedacht, ist die Haftung beschränkt und das Privatvermögen grundsätzlich nicht gefährdet.
Allerdings reicht es für die Gründung einer GmbH nicht aus, dass man diese nur beim Gewerbeamt anmeldet. Vielmehr bedarf es einer Gründung beim Notar. Hier wird ein Gründungsprotokoll beurkundet und sodann die Anmeldung zum Handesregister angefertigt.
Dauer der Abwicklung
Die vollständige Abwicklung der Gründung einer neuen Gesellschaft von der Anmeldung durch die Notarin bis zur Eintragung dauert in der Regel etwa vier Wochen. Die Dauer hängt wesentlich davon ab, wie schnell die Gerichtskosten beglichen werden und ob möglicherweise aufgrund der Firmierung oder Wahl des Unternehmensgegenstandes noch Änderungen gegenüber dem Handelsregister zu erfolgen haben.
Bis dahin ist die Firma zwar nicht handlungsunfähig, der Gesellschafter und Geschäftsführer tragen jedoch das Haftungsrisiko. Dieses bleibt bis zur Eintragung der Firma bestehen. Deshalb empfehlen wir, die Geschäftstätigkeit erst aufzunehmen, nachdem die Registrierung im Handelsregister erfolgte.
Notarkosten
Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen werden gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und richten sich nach dem Wert der Stammeinlage, wobei ein Mindestwert von 30.000 EUR zum Ansatz kommt. Die Notarkosten belaufen sich bei Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR durch zwei Gesellschafter und mit einem Geschäftsführer bei ca. 750 EUR für die Beurkundung und ca. 140 EUR für die Handelsregisteranmeldung.
Unter dem folgenden Link finden Sie einen Notar- und Grundbuchkostenrechner des Handelsblattes. Dieser dient lediglich als Orientierungshilfe.
Ihr Weg zu einem erfolgreichen Unternehmen
Bevor Sie uns damit beauftragen, ein Protokoll samt Satzung zur Gründung einer Firma zu entwerfen, überlegen Sie, welches Stammkapital Sie zur Gründung der Kapitalgesellschaft aufwenden können und wollen.
Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie bis zur Anmeldung mindestens 12.500 EUR. Sollten Sie weniger Geld verwenden wollen, besteht die Möglichkeit der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch als „kleine GmbH“ bekannt. Diese kann mit beliebigem Stammkapital gegründet werden. Wir empfehlen jedoch ein Stammkapital von mindestens 1.000 EUR, damit nicht die unverzügliche Insolvenz droht.
Als nächstes müssen Sie entscheiden, ob Sie eine Gründung nach dem Musterprotokoll wünschen. Bei einer Gründung nach dem Musterprotokoll berechnen sich die Notargebühren nach dem tatsächlichen Stammkapital. Bei 1.000 EUR Stammkapital wären das ca. 200 EUR. Allerdings ist zu beachten, dass bei der Gründung nach dem Musterprotokoll keine Abweichungen von dem amtlichen Vorlagen möglich sind, d.h. dass eine Gesellschaft allenfalls mit bis zu 3 Gesellschaftern und nur einem Geschäftsführer gegründet werden kann.
Das amtliche Musterprotokoll können Sie hier einsehen: MUSTERPROTOKOLL
Nachdem Sie Ihre Wahl getroffen haben, geht es wie folgt weiter:
So funktioniert’s:
- Ausfüllen: Nutzen Sie unser Formular, um uns alle relevanten Informationen zu Ihrem Unternehmen mitzuteilen. Wir benötigen diese, um den Entwurf des Gründungsprotokolls und der Satzung anzufertigen.
- Überprüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.
- Absenden: Senden Sie das Formular an die folgende E-Mail, und wir kümmern uns um den Rest.
Unser Formular hilft uns, Ihre Anforderungen präzise zu erfassen und den Notariatsprozess effizient zu gestalten. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie unser Formular, um schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt zu treten und Ihr Unternehmensgründung optimal vorzubereiten.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Noch Fragen?
Falls Sie noch offene Fragen haben, die in den FAQs nicht beantwortet wurden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen weiter.
Kontakt
Sollten Sie noch Fragen haben, so können Sie hierzu gerne das Kontaktformular nutzen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Kontaktformular
Kontaktieren Sie uns
- Telefon
+49 (0) 2041-380 6001
- Anschrift
Kanzlei Villa Verde
Kolodziej & Walisko GbR
Scharnhölzstraße 40 B
46236 Bottrop