Erbschein - Europäisches Nachlasszeugnis

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Erbschein - Europäisches Nachlasszeugnis

Sind Sie auf der Suche nach kompetenter Unterstützung bei der Beantragung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses? 

Unsere Kanzlei in Bottrop mit den beiden Notarinnen Sarah Walisko und Alexandra Kolodziej steht Ihnen mit umfassendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Erben gesichert sind.

Unsere Dienstleistungen umfassen die Beantragung von Erbscheinen und Europäischen Nachlasszeugnissen (ENZ). Während ein Erbschein innerhalb Deutschlands als Nachweis der Erbenstellung dient, ist das ENZ auch im europäischen Ausland gültig.

Allgemeine Informationen

Was ist ein Erbschein?

Wenn ein Angehöriger verstirbt, müssen die Erben häufig ihre Erbenstellung gegenüber Dritten nachweisen. Ein Erbschein dient als offizieller Nachweis darüber, wer die Erben des Verstorbenen sind.

Wann wird ein Erbschein benötigt?

Ein Erbschein ist erforderlich, wenn der Verstorbene kein notarielles Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat. In diesem Fall muss ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht gestellt werden.

Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)

Hatte der Verstorbene Vermögen im europäischen Ausland, kann anstelle eines Erbscheins ein Europäisches Nachlasszeugnis beim Nachlassgericht beantragt werden. Dieses Zeugnis gilt sowohl in Deutschland als auch in anderen EU-Ländern als Nachweis der Erbenstellung. Es ist grundsätzlich sechs Monate gültig, kann jedoch vom Nachlassgericht verlängert werden, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.

Welche Angaben benötigen wir?

Um den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses vorzubereiten, benötigen wir von Ihnen bestimmte Angaben. Bitte füllen Sie das Formular auf der folgenden Seite aus: [in Bearbeitung]

Alternativ können Sie das folgende Formular runterladen, es ausfüllen und uns sodann per E-Mail oder Post zusenden: FORMULAR

Übersicht der benötigten Angaben:

  • Antragsteller (Vorname, Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Verhältnis zum Erblasser, Steuerliche Identifikationsnummer)
  • Erblasser (Vorname, Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, letzter Wohnort, Datum und Ort des Versterbens, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Nummer der Sterbeurkunde)
  • Weitere Angaben, falls der Erblasser verheiratet war oder Kinder hatte

Welche Unterlagen benötigen wir?

Sollte der Erblasser ein Testament hinterlassen haben, so muss dieses beim Nachlassgericht eröffnet werden. Hierfür ist es erforderlich, dass das Testament im Original an das Nachlassgericht weitergeleitet wird.

 

Für die Beantragung eines Erbscheins bzw. Europäischen Nachlasszeugnisses benötigen wir folgende Dokumente:

 

  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Geburtsurkunden und Heiratsurkunden der Erben als Nachweis der Erbenstellung

Diese Personenstandsurkunden, genauso wie das Testament (sofern vorhanden)  bitten wir Sie, spätestens zum Beurkundungstermin im Original mitzubringen.

Wie läuft das Verfahren ab?

1. Informationen und Dokumente bereitstellen:

Sobald uns die erforderlichen Informationen und Dokumente vorliegen, bereiten wir den Antrag vor und senden ihn Ihnen zur Durchsicht. 

2. Beurkundungstermin:

Vereinbaren Sie einen Termin zur Beurkundung des Antrags.

3. Einreichung beim Nachlassgericht:

Nach der Beurkundung wird der Antrag unsererseits elektronisch an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet.

Bearbeitungsdauer:

  • Erbschein: In der Regel etwa ein Monat, wenn alle Erben bei der Antragstellung mitgewirkt haben.
  • Europäisches Nachlasszeugnis: In der Regel etwa drei Monate, die Bearbeitungsdauer kann jedoch variieren.

FAQs

Von den Beteiligten häufig gestellte Fragen

Ein Erbschein dient als Nachweis der Erbenstellung in Deutschland. Ein Europäisches Nachlasszeugnis gilt zusätzlich im europäischen Ausland.

Die Gültigkeit ist auf dem Dokument verzeichnet. Grundsätzlich ist das Europäische Nachlasszeugnis sechs Monate gültig, kann jedoch verlängert werden. 

Sie müssen die Sterbeurkunde des Erblassers sowie die Geburtsurkunden und Heiratsurkunden der Erben einreichen. 

Sollte der Erblasser ein Testament hinterlassen haben, muss auch dieses beim Gericht eingereicht werden. Hierzu besteht eine Pflicht (sieh dazu auch § 2259 BGB - "Ablieferungspflicht")

Die Bearbeitung eines Erbscheins dauert in der Regel etwa einen Monat, kann aber variieren, insbesondere, wenn Miterben kontaktiert werden müssen.

Kontakt

Sollten Sie noch Fragen haben, so können Sie hierzu gerne das Kontaktformular nutzen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

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Kolodziej & Walisko GbR

Lindhorststraße 140

46242 Bottrop

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