Erbschein - Europäisches Nachlasszeugnis
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Unsere Kanzlei in Bottrop mit den beiden Notarinnen Sarah Walisko und Alexandra Kolodziej steht Ihnen mit umfassendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Erben gesichert sind.
Unsere Dienstleistungen umfassen die Beantragung von Erbscheinen und Europäischen Nachlasszeugnissen (ENZ). Während ein Erbschein innerhalb Deutschlands als Nachweis der Erbenstellung dient, ist das ENZ auch im europäischen Ausland gültig.
Wenn ein Angehöriger verstirbt, müssen die Erben häufig ihre Erbenstellung gegenüber Dritten nachweisen. Ein Erbschein dient als offizieller Nachweis darüber, wer die Erben des Verstorbenen sind.
Ein Erbschein ist erforderlich, wenn der Verstorbene kein notarielles Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat. In diesem Fall muss ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht gestellt werden.
Hatte der Verstorbene Vermögen im europäischen Ausland, kann anstelle eines Erbscheins ein Europäisches Nachlasszeugnis beim Nachlassgericht beantragt werden. Dieses Zeugnis gilt sowohl in Deutschland als auch in anderen EU-Ländern als Nachweis der Erbenstellung. Es ist grundsätzlich sechs Monate gültig, kann jedoch vom Nachlassgericht verlängert werden, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.
Um den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses vorzubereiten, benötigen wir von Ihnen bestimmte Angaben. Bitte füllen Sie das Formular auf der folgenden Seite aus: [in Bearbeitung]
Alternativ können Sie das folgende Formular runterladen, es ausfüllen und uns sodann per E-Mail oder Post zusenden: FORMULAR
Übersicht der benötigten Angaben:
Sollte der Erblasser ein Testament hinterlassen haben, so muss dieses beim Nachlassgericht eröffnet werden. Hierfür ist es erforderlich, dass das Testament im Original an das Nachlassgericht weitergeleitet wird.
Für die Beantragung eines Erbscheins bzw. Europäischen Nachlasszeugnisses benötigen wir folgende Dokumente:
Diese Personenstandsurkunden, genauso wie das Testament (sofern vorhanden) bitten wir Sie, spätestens zum Beurkundungstermin im Original mitzubringen.
Sobald uns die erforderlichen Informationen und Dokumente vorliegen, bereiten wir den Antrag vor und senden ihn Ihnen zur Durchsicht.
Vereinbaren Sie einen Termin zur Beurkundung des Antrags.
Nach der Beurkundung wird der Antrag unsererseits elektronisch an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet.
Von den Beteiligten häufig gestellte Fragen
Ein Erbschein dient als Nachweis der Erbenstellung in Deutschland. Ein Europäisches Nachlasszeugnis gilt zusätzlich im europäischen Ausland.
Die Gültigkeit ist auf dem Dokument verzeichnet. Grundsätzlich ist das Europäische Nachlasszeugnis sechs Monate gültig, kann jedoch verlängert werden.
Sie müssen die Sterbeurkunde des Erblassers sowie die Geburtsurkunden und Heiratsurkunden der Erben einreichen.
Sollte der Erblasser ein Testament hinterlassen haben, muss auch dieses beim Gericht eingereicht werden. Hierzu besteht eine Pflicht (sieh dazu auch § 2259 BGB - "Ablieferungspflicht")
Die Bearbeitung eines Erbscheins dauert in der Regel etwa einen Monat, kann aber variieren, insbesondere, wenn Miterben kontaktiert werden müssen.
Sollten Sie noch Fragen haben, so können Sie hierzu gerne das Kontaktformular nutzen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
+49 (0) 2041-380 6001
Kanzlei Villa Verde
Kolodziej & Walisko GbR
Lindhorststraße 140
46242 Bottrop
Montag – Freitag
9:00 – 13:00 Uhr
Mo, Di, Do
14:00 – 17:00 Uhr
Während unserer Telefonzeiten erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer: 02041-29845
Für unsere polnischsprachigen Mandanten stehen wir in den Zeiten von Montag bis Freitag von 10:00 – 13:00 Uhr unter der folgenden Telefonnummer zur Verfügung: 02041-3903281