Anteilskauf GmbH

Willkommen bei der Kanzlei Villa Verde – Ihren erfahrenen Notarinnen in Bottrop für Handelsregisterangelegenheiten. Ob Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), Kauf von Gesellschaftsanteilen, Anmeldung zum Handelsregister oder notarielle Beratung zur Unternehmensgestaltung – wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig bei jedem Schritt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sicher und rechtlich einwandfrei abzuwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele im Bereich der Unternehmensgründung und – führung verwirklichen.
Anteilskauf und -verkauf
Bei dem Verkauf und Ankauf von Anteilen an einer Firma, bspw. an einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), veräußert der Gesellschafter seine ihm an der Gesellschaft gehörenden Anteile an eine andere Person. Diese andere Person kann sowohl eine Privatperson oder eine juristische Person (z.B. ebenfalls eine GmbH) sein.
Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 4 S. 1 GmbHG). Bei dem Verkauf müssen im Vorfeld einige Entscheidungen getroffen werden, die für die Vorbereitung eines notariellen Entwurfs erforderlich sind. Nachfolgend haben wir das Wichtigste zum Ablauf für Sie zusammengefasst.
Vorbereitung und Entwurf
Damit wir den Entwurf für den Anteilskauf vorbereiten können, benötigen wir einige Informationen zu der Firma, deren Anteile veräußert werden sollen. Daneben brauchen wir auch die Personendaten des Verkäufers und Käufers.
Alle erforderlichen Angaben haben wir in dem nachfolgenden Formular für Sie zusammengefasst.
Sobald Sie uns die Informationen zugeschickt haben, bereiten wir den Entwurf des Vertrages vor und senden diesen zwecks Prüfung an Sie. Sollten noch Änderungen erforderlich sein, können Sie uns diese sowohl telefonisch oder per E-Mail mitteilen.
Sodann kann auch schon der Beurkundungstermin vereinbart werden.
Sollten noch Fragen bestehen, so können Sie sich gerne an uns wenden (Kontakt):
Beurkundung
Am Tag der Beurkundung erscheinen Sie bitte in unserer Kanzlei mit Ihren gültigen Ausweisdokumenten. Diese müssen vor Beurkundung geprüft werden. Dies dient der Sicherstellung, dass die tatsächlichen Beteiligten an der Beurkundung mitwirken.
Während der Beurkundung wird der gesamte Vertragstext von der Notarin vorgelesen. Sollten noch Änderungen erforderlich sein, können diese während des Termins berücksichtigt werden. Sodann wird der Vertrag von den Beteiligten und der Notarin unterzeichnet.
Sofern innerhalb des Unternehmens Änderungen vorgenommen worden sind, z.B. Geschäftsführerwechsel, muss eine Anmeldung an das Handelsregister von dem Geschäftsführer unterzeichnet werden.
Abwicklung
Nach der Beurkundungen erfolgt durch uns die Anmeldung bei dem zuständigen Handelsregister. Die Anmeldung erfolgt vollständig elektronisch.
Die Vertragsunterlagen samt Kostenrechnung werden an die Beteiligten verschickt.
Sobald die Änderungen im Handelsregister aufgenommen wurden, erhalten wir die Mitteilung vom Handelsregister, welche wir an Sie elektronisch weiterleiten.
Nach Zahlung aller Gebühren ist die Angelegenheit somit beendet.
Notarkosten
Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen werden gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und richten sich nach dem Wert der übertragenen Anteile. Sofern noch weitere Änderungen, wie z.B. Bestellung eines neues Geschäftsführers etc. vereinbart werden, wird zusätzlich der gesetzliche Mindestwert von 30.000 EUR zum Ansatz gebracht.
Für die Erstellung der Gesellschafterliste erhält der Notar zusätzlich eine Vollzugsgebühr. Für die Anmeldung der Änderungen durch den Geschäftsführer entstehen zusätzlich Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung.
Unter dem folgenden Link finden Sie einen Notar- und Grundbuchkostenrechner des Handelsblattes. Dieser dient lediglich als Orientierungshilfe.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Kann ich meinen Geschäftsanteil ohne Mitwirkung von Mitgesellschaftern veräußern?
Ob dies möglich ist, hängt oftmals davon ab, ob es eine Regelung in der Satzung der Gesellschaft gibt, die diese Möglichkeit einschränkt. Es kann vereinbart werden, dass bspw. nur mit Zustimmung der Mitgesellschafter über den Geschäftsanteil verfügt werden darf. In diesem Fall ist ein entsprechender Beschluss erforderlich, bevor ein Verkauf erfolgen kann.
Kann direkt beim Verkauf auch der Name der Firma geändert werden?
Ja, das ist ohne weiteres möglich. Am besten sprechen Sie uns an, was genau geändert und vereinbart werden soll, damit wir dies bereits bei der Entwurfserstellung berücksichtigen können.
Wie lange dauert der Verkauf?
Sobald uns alle Informationen vorliegen, fertigen wir den Entwurf an und senden diesen zur Prüfung an Sie. Meist kann schon innerhalb einer Woche der Beurkundungstermin vereinbart werden.
Wie schnell die Eintragung beim Handelsregister erfolgt, hängt vordergründig von der Bearbeitungszeit der Gerichte ab.
Noch Fragen?
Falls Sie noch offene Fragen haben, die in den FAQs nicht beantwortet wurden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen weiter.
Kontakt
Sollten Sie noch Fragen haben, so können Sie hierzu gerne das Kontaktformular nutzen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
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Kolodziej & Walisko GbR
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