Erbauseinandersetzung

Erbauseinandersetzung

Willkommen bei der Kanzlei Villa Verde – Ihren erfahrenen Notarinnen in Bottrop für erbrechtliche Angelegenheiten. Ob die Errichtung eines Testamentes, Erbauseinandersetzung oder Antrag auf Erteilung eines Erbscheins – wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig bei jedem Schritt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten sicher und rechtlich einwandfrei abzuwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele verwirklichen.

Sinn und Zweck

In vielen Fällen macht sich der Erblasser keine Gedanken darüber, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod passiert. Entweder errichtet er gar kein Testament oder er macht sich bei der Errichtung seines Testamenten keine Gedanken, wie die faktischen Umsetzung zwischen den Erben erfolgen soll. Entgegen der verbreiteten Meinung, die Erben würden einen bestimmten Teil des Vermögens erben (z.B. 1/2 Anteil), erfolgt die Erbschaft in Erbengemeinschaft. Es ist also nicht möglich, seinen Teil aus dem ganzen Erbe heraus zu entnehmen. Die Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft entscheidet über das gesamte Erbe gemeinschaftlich. Probleme und Unstimmigkeiten sind hier vorprogrammiert.

In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, dass sich die Erben in einem Erbauseinandersetzungsvertrag dahingehend einigen, wem bestimmte Gegenstände oder Anteile zum Alleineigentum übertragen werden sollen. 

So kann z.B. vereinbart werden, dass einer der Erben ein Haus und der andere die Bankkonten des Erblassers erhält.

Der Erbauseinandersetzungsvertrag kann zwischen den Erben grundsätzlich auch mündlich erfolgen, zu Beweiszwecken empfehlt sich jedoch zumindest die Schriftform.

In manchen Fällen, wenn zum Nachlass Grundeigentum oder Anteile an Kapitalgesellschaften gehören, muss der Erbauseinandersetzungsvertrag beim Notar beurkundet werden.

Ablauf der Beurkundung und Abwicklung

Sollten Sie sich dazu erschließen, den Erbauseinandersetzungsvertrag bei uns zu beurkunden, so benötigen wir einige Informationen, um den Entwurf des Vertrages vorbereiten zu können.

Falls Sie sich unsicher sein sollten, welche Regelungen überhaupt erforderlich sind, so können Sie selbstverständlich im Vorfeld einen Beratungstermin bei uns vereinbaren. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen hierbei nicht, sofern Sie den Vertrag im Anschluss bei uns beurkunden.

 

Notarkosten

Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen werden gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und richten sich nach dem Wert der Erbmasse. Die Notarkosten sind daher nicht pauschal mit 2 % anzusetzen, sondern werden individuell kalkuliert. Die Beurkundungskosten für einen Erbauseinandersetzungsvertrag berechnen sich grundsätzlich nach einer Gebühr von 2,0, sofern keine weiteren Meldungen oder Fälligkeitsprüfungen vorgenommen werden müssen. Bei einem Erbe von 100.000 EUR wären es also ca. 690 EUR. Sofern weitere Tätigkeiten bei der Abwicklung erforderlich sind, erhöhen sich ebenfalls die Gebühren.

Unter dem folgenden Link finden Sie einen Notar- und Grundbuchkostenrechner des Handelsblattes. Dieser dient lediglich als Orientierungshilfe.

FAQ - häufig gestellte Fragen

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