Grundbuch
Willkommen bei der Kanzlei Villa Verde – Ihren erfahrenen Notarinnen in Bottrop für Immobiliengeschäfte. Ob Grundstückskauf, Eigentumsübertragung oder notarielle Beratung – wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig bei jedem Schritt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Immobilientransaktionen sicher und rechtlich einwandfrei abzuwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele im Immobilienbereich verwirklichen.
Grundbuch
Löschung/ Eintragung
Für jeden Grundbesitz, ob Grundstück, Haus oder Wohnung, gibt es ein Grundbuch. Im Grundbuch, welches vom Amtsgericht des Standortes der Immobilie geführt wird, werden Rechte, die die Immobilie betreffen, verzeichnet.
Das Grundbuch besteht aus dem Bestandsverzeichnis und aus drei Abteilungen. Im Bestandsverzeichnis ist die genaue Lage, Anschrift und Größe der Grundbesitzung verzeichnet. In der Abteilung I befinden sich Angaben zu dem Eigentümer. In Abteilung II sind Lasten und Beschränkungen eingetragen, wie z.B. das Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde oder das Wohnungsrecht zugunsten einer Privatperson.
In Abteilung III befinden sich Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Wurde also ein Haus finanziert, erscheint die Grundschuld zugunsten der Bank in dieser Abteilung.
Aufgrund des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs (§ 892 BGB) bedarf es für die Eintragung oder Löschung von Rechten im Grundbuch grundsätzlich der öffentlichen oder öffentlich beglaubigte Urkunde (§ 29 GBO).
Aus diesem Grund muss sowohl die Bewilligung der Eintragung oder Löschung eines Rechts als auch der Antrag auf Eintragung oder Löschung beim Grundbuchamt dieser besonderen Form genügen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Berechtigte seine Unterschrift unter dem Dokument in Anwesenheit eines Notars leistet (Unterschriftsbeglaubigung).
Falls Sie also Hilfe benötigen, um ein Recht in ein Grundbuch einzutragen oder löschen zu lassen, so helfen wir Ihnen gerne weiter.
Dauer der Entwurfsvorbereitung
Sobald Sie und die für die Vorbereitung des Dokumentes erforderlichen Unterlagen zukommen lassen, bereiten wir den Entwurf vor. Dies dauert in der Regel ca. 2-3 Tage.
Nachdem Sie den Entwurf geprüft haben, können Sie schon einen Termin bei uns unter der Telefonnummer: 02041-3806001 vereinbaren.
Sollten Sie ein fertiges Dokument haben, so beachten Sie bitte, dass unsererseits dieses lediglich auf eine mögliche Rechtswidrigkeit hinsichtlich des Inhalts geprüft wird. Ob das Dokument für die Erreichung Ihrer Ziele geeignet ist, wird in diesem Fall nicht geprüft.
Notarkosten
Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen werden gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und richten sich nach dem Wert der Angelegenheit. Bei der Löschung einer Grundschuld berechnet sich der Wert beispielsweise nach der Höhe der Grundschuld.
Sofern wir das Dokument vorbereiten, entsteht grundsätzlich eine 0,5 Gebühr. Für den Fall, dass wir lediglich die Unterschrift unter ein von Ihnen mitgebrachtes Dokument beglaubigen müssen, beträgt die Gebühr 0,2.
Bei einer Grundschuld von z.B. 200.000 EUR würde die Löschungsbewilligung (Anfertigung des Dokumentes samt Unterschriftsbeglaubigung) ca. 280 EUR kosten, eine einfache Unterschriftsbeglaubigung würde ca. 100 EUR betragen.
Unter dem folgenden Link finden Sie einen Notar- und Grundbuchkostenrechner des Handelsblattes. Dieser dient lediglich als Orientierungshilfe.
FAQ - häufig gestellte Fragen
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Falls Sie noch offene Fragen haben, die in den FAQs nicht beantwortet wurden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen weiter.
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Kolodziej & Walisko GbR
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